Allgemeine Geschäftsbedingungen der Footpower Service GmbH.

Stand Januar 2008

I. Geltungsbereich

1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge mit dem Besteller. Dies gilt insbesondere auch für zukünftige Bestellungen, die mündlich, per Post, Telefax, E-Mail oder Internet vom Besteller aufgegeben bzw. von uns angenommen werden.

2. Abweichende Bedingungen des Bestellers oder Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen deren Anwendung im Einzelfall schriftlich zu.

3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur in unseren geschäftlichen Beziehungen zu Unternehmen im Sinne § 14 BGB.

 

II. Vertragsgegenstand, Angebot, Vertragsschluss

1. Footpower Service GmbH vergibt Lizenzen an andere Unternehmen. Der Abschluss solcher Lizenzverträge erfolgt durch gesonderte Verträge mit der Footpower Service GmbH. Die Lizenznehmer sind berechtigt Materialien und Dienstleistungen bei der Footpower Service GmbH einzukaufen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. Vertragsabschlüsse, Aufträge, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen werden durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung verbindlich.

4. Die in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in dem zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht in unserem Angebot ausdrücklich als verbindlich kennzeichnen.

 

III. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Preise gelten grundsätzlich ohne Verpackungs- und Versandkosten.

 

IV. Erfüllungsort, Versand, Transport

1. Erfüllungsort für unsere Leistung ist der Firmensitz Gummersbach.

2. Wird die Ware auf Verlangen des Bestellers versandt oder an dessen Platz zugeschickt, so geht mit ihrer Auslieferung an die Transportperson, jedoch spätestens mit Verlassen unserer Firma die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware
auf den Besteller über, und zwar unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Gleiches gilt, wenn sich die Lieferung aufgrund von Hemmnissen in der Kundensphäre verzögert, mit Versandbereitschaft.

3. Auf Wunsch des Bestellers versichern wir die Ware auf seine Kosten gegen Transportschäden.

4. Mehrwegverpackungen hat der Besteller auf seine Kosten an uns zurückzuliefern.

 

V. Lieferung

1. Unsere Lieferzeiten gelten ab Werk, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Lieferzeiten sind im Zweifel unverbindlich, es sei denn, sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang gegen Stellung entsprechender Teilrechnungen berechtigt.

3. Tritt aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Materialmangels oder sonstige Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, ein vorübergehendes Leistungshindernis ein, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend, längstens jedoch um sechs Monate.

4. Im Übrigen steht unsere Lieferung unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung.

5. Unbeschadet des § 437 Nr. 2 BGB ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nicht-, nicht rechtzeitiger oder sonst nicht vertragsgemäßer Leistung unsererseits nur berechtigt, wenn wir die Leistungsstörung zu vertreten haben und der Besteller uns zuvor eine
angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung gesetzt hat.

6. Im Falle unseres Lieferungsverzuges ist der Besteller zur Wahrnehmung der gesetzlichen Rechte erst nach Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen berechtigt.

7. Nimmt der Besteller ordnungsgemäße Ware, die auf sein Verlangen versandt wurde, nicht an, berechnen wir für Rücksendung und Neueinlagerung 15% des Warenwertes (ohne Mehrwertsteuer); die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

VI. Zahlung

1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, sofern nicht bereits Verzug eingetreten ist, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% p.a. zzgl. dem aktuellen Basiszinssatz zu berechnen.

2. Zahlungen per Scheck oder Wechsel bedürfen der besonderen Vereinbarung und werden von uns nur erfüllungshalber akzeptiert. Spesen und Kosten sind bei der Übergabe des Schecks oder Wechsels unmittelbar zu zahlen.

3. Ist Teilzahlung oder Stundung vereinbart, so wird die gesamte Forderung fällig, wenn der Besteller mit einer Rate in Zahlungsverzug gerät.

 

VII Aufrechnung , Leistungsverweigerungsrecht

Die Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Ausübung von Leistungs-Verweigerungsrechten.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Besteller, gleich aus welchem Rechtsgrund, die bei Vertragsschluss entstehen, bleiben alle dem Besteller von uns gelieferten Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware).

2. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Besteller erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung oder Umbildung, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes. Für den Fall der Bearbeitung, Verbindung oder Vermittlung erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes, den die Vorbehaltsware zur Zeit der Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung hat. Ist der Miteigentumserwerb rechtlich ausgeschlossen, tritt der Besteller schon heute seinen etwa bestehenden Ausgleichsanspruch an uns ab.

3. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, sofern die Forderungen aus der Weiterveräußerung unmittelbar auf uns übergehen. Dazu tritt der Besteller bereits heute alle Forderungen nebst den dazugehörigen Nebenrechnungen und Sicherungsansprüchen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, in Höhe unseres Rechnungswertes (inklusive Mehrwertsteuer) an uns ab. Diese Abtretung erfasst auch Forderungen aus der Veräußerung von Waren, die vor der Veräußerung vom Besteller verarbeitet, verbunden oder vermischt wurden. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

4. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung und zur Forderungseinziehung können wir im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers widerrufen. Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, so hat der Besteller uns seine Abnehmer/Schuldner zu nennen und alle Unterlagen herauszugeben, die zur Geltendmachung der Forderung zweckdienlich sind.

5. Wenn wir die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zurücknehmen, ist der Besteller zur frachtfreien Rücksendung verpflichtet und haftet für die Kosten der Wiedereinlagerung sowie für den ggf. bei der Verwertung entstehenden Mindererlös. Auch vor Erklärung des Rücktritts vom Vertrag sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt; in dem Herausgabeverlangen durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich erklären.

6. Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Vorbehaltsware oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

7. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, wenn ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

IX. Gewährleistung

1. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn uns der Mangel nicht unverzüglich nach Eingang der Ware, bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach deren Entdeckung, schriftlich angezeigt wird.

2. Bei berechtigter Mängelrüge werden wir nach unserer Wahl die fehlerhafte Ware nachbessern oder Ersatz liefern. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so kann der Besteller die Vergütung herabsetzen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Schadensersatz wird nur nach Maßgabe der Ziffer X. gewährt.

3. Wir sind berechtigt, die Nachbesserung oder Ersatzlieferung von einer unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teilzahlung abhängig zu machen.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe der Sache.

 

X. Haftung

Für unsere Haftung aus jedwedem Rechtsgrund gilt, außer in Fällen des Vorsatzes, des arglistigen Verschweigens von Mängeln, der Übernahme einer Beschaffungsgarantie oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit des Bestellers, folgendes:

1. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
2. Unsere Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

XI. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich Rechtliches Sondervermögen handelt, unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller nach unserer Wahl auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.

 

XII. Sonstiges

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben unsere Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Mündliche Erklärungen eines Vertreters, durch die die vertraglichen Bestimmungen nachträglich ergänzt oder abgeändert werden, sind unbeachtlich, es sei denn, sie werden von uns schriftlich bestätigt.